Lubitz Warntjen – Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht und Medizinstrafrecht
Lubitz Warntjen – Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht und Medizinstrafrecht
Lubitz Warntjen – Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht und Medizinstrafrecht
Lubitz Warntjen – Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht und Medizinstrafrecht
Lubitz Warntjen – Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht und Medizinstrafrecht
Lubitz Warntjen – Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht und Medizinstrafrecht
Lubitz Warntjen – Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht und Medizinstrafrecht
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Lubitz Warntjen – Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht und Medizinstrafrecht
Lubitz Warntjen – Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht und Medizinstrafrecht

Wirtschaftsstrafrecht.
Medizinstrafrecht.

Wir verteidigen und beraten im gesamten Strafrecht. Über besondere Expertise verfügen wir in komplexen Wirtschaftsstrafsachen und im Medizinstrafrecht.

Lubitz Warntjen – Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht und Medizinstrafrecht

KOMPETENZEN

Strafrecht bedeutet Krise. Für unsere MandantInnen geht es häufig um alles. Wir sind uns dieser besonderen Verantwortung bewusst und setzen uns leidenschaftlich, empathisch und mit großem persönlichen Engagement für Sie ein.

Wir vertrauen auf den Ansatz einer konsequenten Spezialisierung und auf unsere jahrelange Erfahrung im Umgang mit Staatsanwaltschaften und Gerichten.

Wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihr Anliegen, hören zu und entwickeln gemeinsam mit Ihnen Lösungen. Wir können kämpferisch sein, aber auch diplomatisch verhandeln. Denn: Wir führen keine Auseinandersetzungen um jeden Preis, sondern suchen stets nach Wegen, das Strafverfahren möglichst rasch zu beenden bzw. eine belastende Hauptverhandlung zu vermeiden.

Unser Anspruch ist es, in jedem Fall das Optimum für unsere MandantInnen herauszuholen.

Im Fokus unserer Tätigkeit steht das Wirtschaftsstrafrecht.

Das Risiko, mit Beschuldigungen wirtschaftsstrafrechtlicher Art konfrontiert zu werden, hat sich für Unternehmen und ihre Mitarbeiter:innen über die Jahre stetig erhöht. Es betrifft alle Branchen, alle Unternehmensgrößen und alle Unternehmensebenen, vom Aufsichtsrat, über Vorstand und Geschäftsführung bis zu nachgeordneten Mitarbeiter:innen.

Unternehmen sind von dieser Entwicklung nicht nur mittelbar tangiert, indem sich Strafverfahren gegen Führungskräfte oder Mitarbeiter:innen richten: Über das Ordnungswidrigkeitenrecht sind Unternehmen direkt betroffen, es drohen empfindliche Bußgelder und vermögensabschöpfende Maßnahmen.

Die Bandbreite wirtschaftsstrafrechtlicher Tatbestände ist riesig. Strafnormen finden sich nicht nur im Strafgesetzbuch, sondern sind über unzählige Neben- und Spezialgesetze verteilt. Zugleich sind die Vorschriften häufig unklar formuliert und weit gefasst, so dass ein Graubereich existiert und die Grenze zwischen erlaubt und verboten schwer zu ziehen ist.

Strafrechtliche Vorwürfe können beispielsweise aus der Sphäre des Arbeitsstrafrechts, des Computerstrafrechts, des Geheimnisschutzes, des Korruptions – und Wettbewerbsstrafrechts, des Umweltstrafrechts, des Bank- und Kapitalmarkstrafrechts, des Steuerstrafrechts oder des Betrugs- und Untreuestrafrechts herrühren.

So groß gerade zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens häufig die Verunsicherung ist, so gut sind oft die Verteidigungschancen. Jedenfalls dann, wenn professionelle Verteidigung in Anspruch genommen wird, lässt sich in den meisten Fällen eine Anklage oder jedenfalls eine Gerichtsverhandlung vermeiden.

Wir sind seit über fünfzehn Jahren auf die Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen spezialisiert. Wir verteidigen Vorstände und Geschäftsführer:innen aus Konzernen genauso wie Einzelunternehmer:innen aus der Berliner Nachbarschaft.

Wir helfen jederzeit gerne bei Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Einzelpersonen und/oder Unternehmen. Wir unterstützen Sie im Umgang mit Verdachtsfällen im Unternehmen und bei der Reaktion auf Straftaten von Mitarbeiter:innen. Wir koordinieren und begleiten interne Ermittlungen ebenso wie die Verteidigung mehrerer Beschuldigter (Sockelverteidigung). Wir unterstützen ferner bei Durchsuchungen, der Implementierung von Compliance- und Hinweisgebersystemen und der sog. Zeugenbegleitung.

Sollten wir in einem Bereich  nicht tätig sein, können wir Ihnen gerne eine Kanzlei aus unserem großen Netzwerk empfehlen.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Medizinstrafrecht.

Wir arbeiten hochspezialisiert in diesem Bereich und beherrschen die ganze Bandbreite:  Behandlungsfehler, Abrechnungsbetrug, Untreue, Korruptionsvorwürfe, Schweigepflicht, AMG-Verstöße usw. Wir verteidigen und beraten (Chef-)Ärzte, Geschäftsführer und Mitarbeiter von Krankenhäusern und anderen Unternehmen des Gesundheitswesens, Apotheker, Psychotherapeuten, Pflege- und Assistenzkräfte und Labore.

Wir prüfen bestehende und geplante Kooperationen im Gesundheitswesen auf strafrechtliche Risiken.

Besonders wichtig ist uns, stets mögliche außerstrafrechtliche Folgen im Blick zu behalten, damit weder Ihre Approbation noch die Zulassung in Gefahr gerät.

In berufs- und disziplinarrechtlichen Verfahren verfügen wir über jahrelange Erfahrung.

Leistungen

Meistens werden wir beauftragt, um die Verteidigung eines Beschuldigten oder die Vertretung eines Unternehmens im laufenden Strafverfahren zu übernehmen.

Häufig werden wir aber auch angefragt, um strafrechtliche Risiken eines Projekts zu beurteilen oder Empfehlungen zu geben, wie mit dem internen Verdacht auf ein Fehlverhalten im Unternehmen umzugehen ist.

Und schließlich begleiten wir regelmäßig Zeugen als sog. Zeugenbeistand.

Was können wir für Sie tun?

Individualpersonen, die mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sind, verteidigen wir in allen Phasen eines Strafverfahrens. Vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis zur Revision. Mit Prof. Dr. Krawczyk steht uns ein anerkannter Experte im Revisionsrecht zur Verfügung.

Darüber hinaus vertreten wir auch die Interessen von Unternehmen, die Beteiligte eines Strafverfahrens sind. Wir koordinieren die Verteidigung, wenn sich das Verfahren gegen mehrere Mitarbeiter des Unternehmens richtet. Unser Partner Dr. Lubitz hat jahrelange Erfahrung in sog. Umfangsverfahren.

Wir prüfen Projekte und vorhandene Strukturen auf strafrechtliche Risiken und geben Empfehlungen, wie diese zu minimieren sind.

Wir helfen Ihnen, wenn Sie den Verdacht auf strafbares Verhalten haben und nicht wissen, welche Pflichten Sie haben.

Aufgrund unseres Netzwerkes können wir Sie auch in komplexen internen Ermittlungen oder in Umfangsverfahren unterstützen.

Die meisten Menschen haben keine Erfahrung mit der Situation, eine Zeugenaussage bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Zoll leisten zu müssen. Fehler können dazu führen, dass man von der Zeugen- in die Beschuldigtenrolle wechselt.
Eine anwaltliche Begleitung kann die Situation erheblich vereinfachen und Risiken minimieren.
Wir begleiten seit vielen Jahren Zeug:innen oder helfen dabei, ein bestehendes Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht effektiv durchzusetzen.

Team

Auch wenn Sie bei uns einen festen persönlichen Ansprechpartner haben, arbeiten wir im Team. Ideen und Verteidigungsansätze ergeben sich häufig im Austausch und vier Augen sehen mehr als zwei.

 

Lernen Sie uns kennen.

Dr. Maximilian Warntjen

Fachanwalt für Strafrecht

Fachanwalt für Medizinrecht

Dr. Tobias Lubitz

Fachanwalt für Strafrecht

 

Dr. Max Burda

Rechtsanwalt

 

Prof. Dr. Lucian Krawczyk

Of Counsel

 

Lina M. Brust

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

 

Kontakt

Betroffener eines Strafverfahrens zu sein, löst Ängste und Unsicherheiten aus. Wir haben Erfahrung mit dieser für Sie ungewohnten Situation und wissen, worauf es jetzt ankommt. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen und kostenlosen Termin, in dem Sie uns Ihr Anliegen schildern. Meist können die größten Sorgen schon im ersten Gespräch genommen werden.

ALLGEMEINE ANFRAGEN

F. (+49) 30 551 535 17

030 551 531 11

E-Mail